„News aus Europa“ versteht sich als redaktionelles Informationsangebot mit europäischer Ausrichtung.
- Ziel ist es, Nachrichten, Informationen und Entwicklungen aus Deutschland, Spanien und anderen europäischen Ländern journalistisch aufzubereiten und für die Leserinnen und Leser nachvollziehbar darzustellen.
- Die redaktionelle Arbeit orientiert sich dabei an den grundlegenden europäischen und nationalen Bestimmungen zur Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit.
- Dabei werden Tatsachen, recherchierte Informationen und eigene redaktionelle Einschätzungen möglichst klar voneinander getrennt.
„Deutschland – Artikel 5 Grundgesetz“
- Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt unter anderem die Freiheit der Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit sowie die Pressefreiheit.
- Diese Grundrechte bilden eine wesentliche Grundlage der journalistischen Arbeit in Deutschland.
„Spanien – Artikel 20 der spanischen Verfassung“
- Artikel 20 der spanischen Verfassung schützt unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung und die freie Verbreitung von Gedanken, Ideen und Meinungen. Ebenso wird das Recht geschützt, Informationen wahrheitsgemäß durch jedes gesetzlich zulässige Medium zu empfangen und weiterzugeben.
„Europäische Union – Artikel 11 der Grundrechtecharta“
- Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union schützt die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit.
- Dazu gehört ausdrücklich auch die Freiheit, Informationen und Ideen ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
- Darüber hinaus werden die Freiheit und der Pluralismus der Medien anerkannt.
- „Europa – Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention“
- Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die Freiheit der Meinungsäußerung.
- Dazu gehören insbesondere das Recht auf freie Meinungsbildung sowie das Empfangen und Weitergeben von Informationen und Ideen.
- Die Bestimmung bildet einen wichtigen Bestandteil des europäischen Menschenrechtsschutzes.
„Europäisches Medienfreiheitsgesetz“
- Der European Media Freedom Act (EMFA) bildet einen weiteren europäischen Rahmen für die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien.
- Er befasst sich unter anderem mit redaktioneller Unabhängigkeit, Medienpluralismus und dem Schutz journalistischer Arbeit.
- Für ein europäisch ausgerichtetes Nachrichtenangebot stellt er damit einen wichtigen aktuellen Bezugspunkt dar.
„Journalistische Verantwortung“
- Die europäische Medienfreiheit ist für „News aus Europa“ zugleich mit journalistischer Verantwortung verbunden. Informationen sollen sorgfältig recherchiert, Quellen nach Möglichkeit nachvollziehbar gemacht und unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt werden.
- Tatsachenbehauptungen sollen auf überprüfbaren Informationen beruhen.
- Eigene redaktionelle Einschätzungen werden als solche kenntlich gemacht.
„Unabhängige Berichterstattung“
- „News aus Europa“ ist unabhängig von nationalen Grenzen ausgerichtet.
- Die Berichterstattung kann sich auf Deutschland, Spanien, Italien, Portugal und weitere europäische Länder beziehen.
- Die Herkunft eines Themas oder einer Nachricht entscheidet dabei nicht über deren redaktionelle Relevanz.
- Ziel ist eine sachliche, nachvollziehbare und eigenständige Berichterstattung über Europa.
- Leserinnen und Leser sollen Informationen erhalten, die ihnen ermöglichen, sich selbst ein Bild zu machen und eigene Schlussfolgerungen zu ziehen.
„Hinweis“
- Die genannten Grund- und Rechtsnormen stellen keine pauschale rechtliche Erlaubnis für jede Veröffentlichung dar.
- Für die redaktionelle Tätigkeit gelten selbstverständlich auch die jeweils anwendbaren nationalen und europäischen Rechtsvorschriften.
- Die genannten Bestimmungen werden als grundlegender Rahmen für die journalistische und redaktionelle Ausrichtung von „News aus Europa“ verstanden.
